Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 8 U 134/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,23062
OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 8 U 134/00 (https://dejure.org/2001,23062)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.07.2001 - 8 U 134/00 (https://dejure.org/2001,23062)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - 8 U 134/00 (https://dejure.org/2001,23062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,23062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hochwasserschutz als unentgeltliche Nebenleistung?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 8 U 134/00
    Grundsätzlich ist die vorherige Ankündigung einer Zusatzvergütung nach herrschender Meinung Anspruchsvoraussetzung, was sich daraus ergebe, dass der Auftraggeber davor zu schützen sei, dass er mit Ansprüchen überrascht werde, mit denen er nicht gerechnet habe (vgl. BGH BauR 1996, 542, 543; Ingenstau/Korbion/Keldungs, a.a.0., B § 2 Nr. 6 Rdnr.265; anderer Ansicht Beck'scher Kommentar/Jagenburg, a.a.0., § 2 Nr. 6 Rdnr. 67 f.).

    Dies ist dann anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung von Treu und Glauben der Auftraggeber nicht schutzwürdig ist, weil er von einem zusätzlichen Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht überrascht wird oder werden kann, wenn hinreichend klar ist, dass die Zusatzleistung nur gegen Vergütung erbracht werden kann (vgl. BGH BauR 1996, 542, 543; OLG Oldenburg BauR 1993, 228, 229; Ingenstau/Korbion/Keldungs, a.a.0., B § 2 Nr. 6 Rdnr.267; Kapellmann/Schiffers, a.a.0., Rdnr. 919 f.).

    Einer Ankündigung bedarf es insbesondere dann nicht, wenn dem Auftragnehmer keine andere Wahl als die Erbringung der Zusatzleistung bleibt (vgl. BGH BauR 1996, 542, 543; Ingenstau/Korbion/Keldungs, a.a.0., B § 2 Nr. 6 Rdnr. 267).

  • OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 103/98

    Erforderliche, vertraglich nicht vorgesehene besondere Leistungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 8 U 134/00
    Sie sind (§ 5 AGBG) unklar, weil solche vorgesehene Erweiterungen der Erhaltungspflicht klar und unzweideutig im Vertrag stehen müssen (vgl. Ingenstau/Korbion/Oppler, VOB, 14.Aufl., B § 4 Nr. 5 Rdnr. 292; OLG Düsseldorf, IBR 1999, 107).

    Denn es ist überraschend, wenn die Klägerin in Abweichung von der üblichen Regelung in § 4 Nr. 5 VOB/B und der allgemeinen technischen Vertragsbedingung für Bauleistungen (DIN 18299) ohne zusätzliche Vergütung und Hinweis im Leistungsverzeichnis diese Arbeiten zu erbringen hat (vgl. Dähne, IBR 1999, 107).

  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 8 U 134/00
    Dabei kommt es auch bei einem beschränkten Vergabeverfahren auf die Ausschreibung an, und zwar so, wie der maßgebliche Empfängerkreis, also die potentiellen Bieter, diese verstehen mussten, mit anderen Worten ist Grundlage der Auslegung der objektive Empfängerhorizont der potentiellen Bieter (vgl. BGH BauR 1993, 595, 596; BauR 1994, 236, 237).

    Dabei sind die konkreten Verhältnisse des Bauwerks, die Verkehrssitte sowie Treu und Glauben mit zu berücksichtigen (vgl. BGH BauR 1994, 236, 237).

  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 107/86

    Erkundigungspflichten des Bieters vor Abgabe des Angebots

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 8 U 134/00
    Den Bieter treffen Prüfungs- und Hinweispflichten hinsichtlich solcher Einzelheiten der geplanten Bauausführung, die er weder aus dem Leistungsverzeichnis noch aus den ihm überlassenen sonstigen Planungsunterlagen hinreichend klar entnehmen kann, die er aber von seinem Standpunkt aus für eine zulässige Kalkulation erkennen sollte (vgl. BGH BauR 1988, 338, 339; BauR 1987, 683, 685; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rdnr. 1130; Kapellmann/Schiffers, a.a.0., Rdnr. 185).
  • BGH, 20.04.1967 - VII ZR 326/64

    Verjährung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 8 U 134/00
    Dies ist derjenige Wille des Auftraggebers, der bei objektiver Beurteilung aller gegebenen Umstände von einem verständigen Dritten vorauszusetzen ist (vgl. BGHZ 47, 370, 374).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 310/86

    Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers wegen unvollständiger Angaben in den

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 8 U 134/00
    Den Bieter treffen Prüfungs- und Hinweispflichten hinsichtlich solcher Einzelheiten der geplanten Bauausführung, die er weder aus dem Leistungsverzeichnis noch aus den ihm überlassenen sonstigen Planungsunterlagen hinreichend klar entnehmen kann, die er aber von seinem Standpunkt aus für eine zulässige Kalkulation erkennen sollte (vgl. BGH BauR 1988, 338, 339; BauR 1987, 683, 685; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rdnr. 1130; Kapellmann/Schiffers, a.a.0., Rdnr. 185).
  • OLG Oldenburg, 19.08.1992 - 2 U 229/91

    Entsorgung, Zusatzvergütung, Leistung, zusätzliche, Mehrleistung, Festpreis,

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 8 U 134/00
    Dies ist dann anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung von Treu und Glauben der Auftraggeber nicht schutzwürdig ist, weil er von einem zusätzlichen Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht überrascht wird oder werden kann, wenn hinreichend klar ist, dass die Zusatzleistung nur gegen Vergütung erbracht werden kann (vgl. BGH BauR 1996, 542, 543; OLG Oldenburg BauR 1993, 228, 229; Ingenstau/Korbion/Keldungs, a.a.0., B § 2 Nr. 6 Rdnr.267; Kapellmann/Schiffers, a.a.0., Rdnr. 919 f.).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 5 U 89/96

    Vergütung geänderter oder zusätzlicher Leistungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 8 U 134/00
    Soweit Ziffern 2.1 und 2.2 BVB die Wirksamkeit von Änderungs- und Nachaufträgen von einer schriftlichen Auftragserteilung durch den Bauherrn abhängig machen, sind diese Klauseln wegen Verstoßes gegen § 9 ABGB unwirksam (siehe auch OLG Düsseldorf BauR 1998, 1023).
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 8 U 134/00
    Davon sind auch jene Fälle erfaßt, in denen der Geschäftsführer aufgrund einer vermeintlichen Vertragsverpflichtung und damit im eigenen Interesse tätig geworden ist, sich später aber herrausstellt, dass die Vertragsverpflichtung nicht bestanden hat (vgl. BGHZ 37, 258, 262 f; Kemper/Schaarschmidt, a.a.0., S. 1661).
  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 8 U 134/00
    Denn bei einem auch objektiv fremden Geschäft wird der Fremdgeschäftsführungswille vermutet (vgl. BGHZ 40, 28, 31).
  • BGH, 22.04.1993 - VII ZR 118/92

    Auslegung von Leistungsbeschreibungen nach VOB/A

  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

  • BGH, 07.10.1994 - V ZR 58/93

    Passive Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft nach Einstellung des

  • VK Sachsen, 05.09.2005 - 1/SVK/104-05

    § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nur im Vergabe-, nicht Nachprüfungsverfahren!

    Bereits der BGH hat in seiner Entscheidung (BGH, Urteil vom 9.1.1997 - Az.: VII ZR 259/95 ebenso wie die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Urteil vom 31.1.2001 - Az.: U (Kart) 9/00; und Braunschweig, Urteil vom 19.7.2001 - Az.: 8 U 134/00 ­ vgl. ibr - online Kommentar zu § 8 Abs. 1 VOF) dem Wortlaut besondere Bedeutung zuerkannt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht